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AGB´s

Rechtliche Hinweise

Ihren Aufenthalt bei uns wollen wir so angenehm wie möglich gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse gelten sollen und die Sie mit der Buchung anerkennen.
Das Hotel Schlosswirt aktualisiert und prüft die Informationen auf seinen Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen geändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden.
Inhalt und Gestaltung der Internet-Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung der Seiten oder ihrer Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels Schlosswirt, soweit die Vervielfältigung nicht ohnehin gesetzlich gestattet ist.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

   1.    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen des Hotels sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
   2.    Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

   1.    Angebote des Hotels sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
    2.    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer und Veranstaltungsräume ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
    3.    Der Kunde erwirbt  keinen  Anspruch  auf  die  Bereitstellung  bestimmter  Zimmer.
Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 16:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.  Der Kunde hat  keinen  Anspruch  auf  frühere  Bereitstellung.
    1.    Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden und werden mit 100% Stornierungskosten berechnet. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise schriftlich vereinbart wurde.
    2.    Die Nutzung der Hoteleinrichtungen ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen  ganz  oder  teilweise  zu  schließen,  insbesondere  aufgrund  von  Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine  Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. .
    3.    Alle Zimmer und öffentlichen Bereiche sind Eigentum des Hotels und somit sorgsam und pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung behält sich das Hotel das Recht des Schadensersatzes vor.
    4.    In allen öffentlichen Bereichen innerhalb des Hotels sowie in den Hotelzimmern herrscht Rauchverbot.
    5.    Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
    6.    Ist bis zum Optionsdatum, welches im Hotel-Angebot angegeben ist, keine Bestätigung im Hotel eingegangen, wird die Reservierung automatisch gelöscht.

 

III. Preise, Zahlung

   1.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.
    2.    Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist.
    3.    Die Abrechnung erfolgt in Euro (€).
    4.    Reklamationen zur Rechnungslegung sind unmittelbar nach bekannt werden gegenüber dem Hotel mitzuteilen.
    5.    Die Form der Rechnungslegung (Empfänger) ist bei Auftrag bzw. spätestens mit Ende der Dienstleistung dem Hotel entsprechend bekannt zu geben.
    6.    Der Kunde ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Zahlung die jeweils für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft insbesondere die nationalen und internationalen Bestimmungen zur Eindämmung der Geldwäsche.
    7.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer, Räume oder sonstigen Leistungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    8.    Es gelten grundsätzlich die Preise unserer Preislisten. Die jeweilige Preisliste mit dem neuesten Datum ist gültig. Nur bei schriftlichen Angeboten gelten die im Angebot genannten Preise.
    9.    Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann vom Gast jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, falls das Hotel nicht einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 erhoben.
    10.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss, zu Beginn oder während des Aufenthaltes des Gastes vom ihm eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende oder künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, sofern eine solche noch nicht geleistet wurde. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen zu den in der Bestätigung genannten Fristen ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.
    11.    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung bzw. Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
    12.    Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
    13.    Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.

 

IV. Rücktritt des Hotels

   1.    Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten an gemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    2.    Das Hotel ist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde -    in Zahlungsschwierigkeiten gerät -    einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt hat -    oder gegenüber dem Kunden ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht  beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird.
    3.    Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen – Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes gebucht werden – das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    4.    Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    5.    Wurde mit dem Kunden eine schriftliche Vereinbarung über dessen Rücktrittsrecht bis zu einem bestimmten Termin getroffen, so ist das Hotel in der Zeit bis zu diesem Termin zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
    6.    Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

V. Stornierung durch den Kunden

   1.    Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform mitgeteilt werden und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Hotels, womit aber kein Verzicht auf Storno- bzw. No-Show-Gebühren verbunden ist. Erfolgt diese nicht, so ist der Gast, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt verpflichtet, dem Hotel die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
    2.    Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegenüber dem Hotel erklärt.
    3.    Falls der Gast/die Firma von seinem geplanten Aufenthalt oder Inanspruchnahme der Leistungen des Hotels zurücktreten sollte, so gelten folgende Stornogebühren: Bei individuellen Gästen: Kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor der Anreise. Bis 14 Tage vor Anreise sind 25% des Zimmerpreises fällig. Bis drei Tage vor Anreise sind 50% des Zimmerpreises zu bezahlen. Danach, sowie bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise berechnen wir 80 % vom Zimmerpreis. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Gruppenreservierungen Restaurant: bis 2 Tage vor dem Termin kostenfrei, ab 1 Tag vor dem Termin berechnen wir 80% des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung. War diese noch nicht konkret festgelegt, so gilt: Menüpreis x Personenzahl Ersparte Aufwendungen des Hotels sind damit abgegolten. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
    4.    Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.

 

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

    1.    Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl unter  Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.

    2.    Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
    3.    Das Hotel ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahl später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10 % nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und die bestätigten Räume getauscht werden.
    4.    Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leis- tungsbereitschaft in Rechnung stellen. Das Mitnehmen von Speisen, Getränken, Blumen zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit  dem Hotel.  In  diesen  Fällen  wird  ein  Korkgeld  und/oder  sonstiger Ausgleich zuzüglich eines Bedienungsanteils zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

 VII. Haftung des Hotels

   1.    Das Hotel haftet gemäß für Schäden am Fahrzeug des Kunden, das auf einem Hotelstellplatz abgestellt ist, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Kunde ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen des Hotelparkplatzes anzuzeigen. Das Hotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Kunden/Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Das Hotel haftet im Verhältnis zu Kunden nicht für Schäden, die mit dem Fahrzeug des Kunden an Rechtsgütern Dritter verursacht wurden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels bzw. der gesetzlichen Vertreter, leidenden Angestellten oder  Erfüllungsgehilfen des Hotels ebenso wie die  Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt hiervon unberührt.
    2.    Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
    3.    Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
    4.    Soweit das Hotel für den Gast Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Gastes. Der Gast stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen frei.
    5.    Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder den Verlust von Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Das Einbringen von Gegenständen wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterial, Vorführgeräte oder sonstigen technischen Geräten etc. erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Buchers bzw. des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Feuer –und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt. Wertgegenstände muss der Bucher bzw. Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigung und Verlust versichern, das Hotel Schlosswirt übernimmt keinerlei Haftung, diese ist ausgeschlossen. Alle Gegenstände sind spätestens 3Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen und dem Hotel zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen im Hotel eingebrachten oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Sachen, wird jegliche Haftung des Hotels Schlosswirt ausgeschlossen.

 

VIII. Haftung des Kunden

   1.     Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Das Hotel ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.

 

IX. Sonstiges

   1.    Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Sie werden im Hotel sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
   2.    Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen.

 

X. Schlussbestimmungen

   1.    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
    2.    Für die Rechtsbezeichnung des Hotels gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3.    Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abbedingung des Schriftform Erfordernisses.
    4.    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam werden, so werden die restlichen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Herzlichen Dank, dass Sie sich einen Teil Ihrer kostbaren Zeit genommen haben, um unsere AGBs zu lesen. Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns, Sie im Hotel Schlosswirt, Brannenburg willkommen heißen zu dürfen und wünschen Ihnen eine angenehme Anreise sowie einen erholsamen Aufenthalt.


Stand 23.03.2022